Diesmal bei Pogo, Punk und Politik! – “„Fantasien von Psychiatern”“

Pogo, Punk und Politik “„Fantasien von Psychiatern”“ – Für Menschenrechte und gegen Zwangsbehandlung in der Psychiatrie – Gespräch mit Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah. Infos zur Patientenverfügung gibt es http://www.patverfue.de/ . Zum Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener geht es http://bpe-online.de/ . Lasst nicht alles mit euch machen! Ihr habt Rechte! Ärzte & Richter sind Menschen so wie Du und Ich. Es gibt keine Götter! Schon garnicht in Weiss oder Robe!                               Es kann je­den tref­fen                                                                                                     Viele wis­sen es nicht: auch wenn Sie ge­gen kein Ge­setz ver­sto­ßen ha­ben, kann Ih­nen die Frei­heit und das Recht auf ein selbst­be­stimm­tes Le­ben ent­zo­gen wer­den.                         Eine psych­ia­tri­sche Dia­gnose und die Be­haup­tung ei­ner „Selbst- oder Fremd­ge­fähr­dung“ sind da­für aus­rei­chend.                                                                                                  Psych­ia­ter klas­si­fi­zie­ren da­bei Euer Ver­hal­ten als Sym­ptome ei­ner schwe­ren psy­chi­schen Er­kran­kung, nicht als Aus­druck Ih­res Wil­lens und Ih­rer Ent­schei­dun­gen.                          Be­strei­ten Patienten die Dia­gnose und leh­nen Sie eine Be­hand­lung ab, gilt dies be­reits als Be­weis Ih­rer Krank­heit. Mög­li­che Fol­gen: Ein­sper­rung in der ge­schlos­se­nen Ab­tei­lung ei­ner psych­ia­tri­schen Kli­nik, zwangs­weise Ver­ab­rei­chung von Psy­cho­phar­maka oder Fest­schnal­len am Bett.                                                                                                             Ent­mün­di­gung: gibt’s das noch?                                                                                          Ja! Ent­mün­di­gung heißt heute „Be­treu­ung“. Der Be­griff klingt nett, ist aber nicht harm­los, denn er ver­schweigt das We­sent­li­che: es geht um recht­li­che Stell­ver­tre­tung.                    Im Klar­text: eine ge­richt­lich be­stellte Per­son darf in Ih­rem Na­men über Ih­ren Auf­ent­halts­ort, Ihre Fi­nan­zen und jeg­li­che me­di­zi­ni­sche Be­hand­lung Ih­rer Per­son ent­schei­den. Leh­nen Sie diese Art der Be­treu­ung ab, kann ein Ge­richt sie an­ord­nen; auch ge­gen Ih­ren Wil­len.  Vor­aus­set­zung da­für ist auch in die­sem Fall ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten. Darin wird be­haup­tet, dass Sie we­gen ei­ner psy­chi­schen Er­kran­kung Ihre Hil­fe­be­dürf­tig­keit nicht er­ken­nen und Ihre An­ge­le­gen­hei­ten nicht selbst re­geln könn­ten.                                           Was viele nicht wis­sen: Je­der, ob Nach­bar, Ver­wand­ter, Freund oder Arzt kann für Sie bei Ge­richt eine recht­li­che Be­treu­ung be­an­tra­gen, auch wenn Sie dies nicht wol­len.             Die schlaue Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung schützt auch vor psych­ia­tri­schem Zwang und Ent­mün­di­gung. Schirm­frau der In­itia­tive ist die Künst­le­rin Nina Ha­gen.                                             Schutz ist mög­lich                                                                                                             Die Pat­Verfü ist eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung, die aus­drück­lich psych­ia­tri­sche Un­ter­su­chun­gen un­ter­sagt und so die Ent­ste­hung psych­ia­tri­scher Dia­gno­sen ver­hin­dert.                        Ohne Dia­gnose aber sind psych­ia­tri­schen Zwangs­maß­nah­men und ei­ner recht­li­chen Stell­ver­tre­tung ge­gen Ih­ren Wil­len die recht­li­che Grund­lage ent­zo­gen.                                  Als wei­tere Si­che­rung nen­nen Sie in ei­ner Pat­Verfü Ver­trau­ens­per­so­nen. Diese kön­nen als Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tigte selbst dann, wenn Ih­nen die Fä­hig­keit zu ei­ge­nen Ent­schei­dun­gen ab­ge­spro­chen wird, Ih­ren Wil­len durch­set­zen. Da­mit ist die ge­richt­li­che Be­stel­lung ei­nes Be­treu­ers ge­gen Ih­ren Wil­len nicht mehr mög­lich. Die Pat­Verfü steht zum pri­va­ten Ge­brauch kos­ten­los zur Ver­fü­gung. Ein Mus­ter­for­mu­lar kön­nen Sie hier her­un­ter­la­den.  Vor­sorge ist wich­tig                                                                                                        Auch ohne ak­tu­el­len Be­darf: be­schäf­tig­ten Sie sich früh mit dem Thema. Las­sen Sie sich Zeit bei der Ent­schei­dung für eine Pat­Verfü und bei der Aus­wahl von Ver­trau­ens­per­so­nen. Ist der Ernst­fall schon ein­ge­tre­ten und Ih­nen dro­hen die oben ge­nann­ten Zwangs­maß­nah­men, kann eine Pat­Verfü noch im­mer hel­fen, sich er­folg­reich zu weh­ren.                          Ein Weg aus die­ser Si­tua­tion ist je­doch kom­pli­ziert und meist nur mit Hilfe ei­nes spe­zia­li­sier­ten An­walts mög­lich, der nicht um­sonst ar­bei­ten dürfte.
Die Pat­Verfü da­ge­gen kos­tet kein Geld, wird aber Ihr Hel­fer in der Not sein.

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